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Pflege und Gesundheit

Unser Ziel ist eine möglichst umfassende, individuelle Pflege und Betreuung im gegenseitigen Vertrauen und in Absprache mit allen Personen, die an der Betreuung und Pflege beteiligt sind. Uns ist es wichtig, die Vorlieben und Gewohnheiten der uns anvertrauten Menschen kennen zu lernen und zu berücksichtigen – ihr Wohlbefinden ist unser Ziel. Unser Pflegeleitbild und unser Angebot orientieren sich an diesem Ziel.

Die stationäre Pflege und Betreuung unseres Hauses erfolgt auf der Grundlage von Qualitätsstandards, Richtlinien und Leitlinien der Evangelischen Perthes-Stiftung e.V., die ein beständiges Leistungsniveau sichern. Eine fachkundige Dokumentation macht diese Leistungen transparent und nachvollziehbar.

Konzeptionell arbeiten wir als professionelles Team. In jedem Wohnbereich arbeiten Pflegefachkräfte, Pflegeassistenten, Fachkräfte des Sozialen Dienstes und Betreuungsassistenten nach § 43 b SGB XI Hand in Hand.

Die Behandlungspflege erfolgt nach Verordnung des Haus- bzw. Facharztes. Da wir mit allen niedergelassenen Ärzten vertrauensvoll zusammenarbeiten, kann der eigene Hausarzt die medizinische Betreuung fortführen. Werden spezielle therapeutische Maßnahmen benötigt, dann kommen die entsprechenden Therapeuten ins Haus. Dies gilt ebenso für den Friseur oder die Fußpflege.

Neben professioneller Pflege und fachkundiger Beratung ist die liebevolle Begleitung die dritte Säule einer ganzheitlich ausgerichteten Umsorgung von Menschen. Mit Fantasie und Engagement entwickeln die Mitarbeitenden des Sozialen Dienstes immer neue, kreative Möglichkeiten, damit unsere Bewohnerinnen und Bewohner sowohl in der Gruppe als auch als Einzelperson aktiv bleiben können, Abwechslung erleben und Selbstbestätigung durch das (Wieder-) Entdecken individueller Fähigkeiten erfahren. Sie unterstützen die Bewohnerinnen und Bewohner bei der Gestaltung ihres Lebens. Aufmerksam und zugewandt stehen sie zur Seite, wenn es darum geht, sich in die neue Situation des Einzuges einzufinden. Sie nehmen, ebenso wie die Pflegekräfte, Ängste und geben Orientierung. Sie stiften Freude und Sinn durch attraktive Beschäftigungsangebote und haben das, was für alle Menschen wichtig ist. Zeit für ein Gespräch. Einen Anspruch auf die zusätzliche Betreuung und Aktivierung in einer stationären Einrichtung haben alle Pflegebedürftigen, für die einer der Pflegegrade bestätigt ist. Ein entsprechendes Angebot nach § 43 b SGB XI halten wir vor.